Sind Zuschläge für Kraftfahrer gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig ?
Frage von willickwissen: Sind Zuschläge für Kraftfahrer gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig ?
Ein Kraftfahrer (Berlin) mit Ladetätigkeit fährt für 5 Euro Netto die Stunde. 7 Tage die Woche (also auch Sonntag & Feiertag) und das von 20 Uhr bis 4 Uhr. Ist der Lohn angemessen und gibt es gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge ? (Nachtarbeit, Sonntagsfahrten, etc.)
Einer sag Nein der andere sagt Ja !?
Kann auch jemand die Quelle des Wissens angeben ? Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist muss es ja irgendwo zulesen sein.
Und übriegends mit Netto war keine Schwarzarbeit gemeint !
Beste Antwort:
Answer by Kai R
nein. So lange die Firma nicht tarifgebunden ist oder ein existierender Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Löhne können frei ausgehandelt werden. Einschliesslich der Zuschläge.
Aber bitte: gute LKW-Fahrer sind doch gesucht. Warum verhandelt der Kraftfahrer nicht nach oder sucht sich einen anderen Job?
Edit: ich würde gerne eine Quelle angeben, aber es gibt keine, weil es eben nicht vorgeschrieben ist. Es gibt in D keinen gesetzlichen Mindestlohn, es gilt die Tarifautonomie. Und damit gibt es auch keine gesetzlichen Zuschläge. Es ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern frei gestellt, Löhne selbst auszuhandeln.
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die Zuschläge muß er erhalten egal ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht , 5Euro in der Stunde sind als Fahrer zwar nicht viel aber es gibt Fahrer die arbeiten für ein Gehalt wenn Du da den Stundenlohn ausrechnest oh je ………. Am besten mit dem Chef reden wie es aussieht mit etwas mehr Lohn wenn man gute Arbeit leistet zahlt der auch gerne etwas mehr !!!!!!!
nein weil er netto-arbeitet, schwarzarbeiter haben keine rechte. oder lese ich die frage nicht richtig
sklaven bekommen ihre zuschäge mit der peitsche